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(Anonym):Hallo zusammen.
Kann der Vermieter die Kündigungsfrist für einen Parkplatz selber bestimmen (1Monat), oder muss die Kündigungsfrist 3 Monate sein?
DANKE 😊
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(Anonym):Hallo zusammen.
Kann der Vermieter die Kündigungsfrist für einen Parkplatz selber bestimmen (1Monat), oder muss die Kündigungsfrist 3 Monate sein?
DANKE 😊
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Kommentare
Mi, 18/04/2018 - 22:39
Robert Schweng
Thomas Berger Wenn de Parkplatz zunere Wohnig ghört, gilt die glichige Kündigungsfrist wie für die Wohnig. Süscht 2 Wuche. 👌
Pati Rychener Ja 1 Monat passt schon.
Gem. Art. 266e OR beträgt die Kündigungsfrist mind. 2 Wochen.
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