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(Anonym):Hallo zusammen.
Ich habe folgende Frage:
Unsere Verwaltung liess das Treppenhaus neu Streichen.
Nach kurzer Zeit sah die Wand im Treppenhaus zum Keller (wo auch die Fahrräder und Kinderwagen usw. stehen) wieder dreckig aus.
Nun will die Verwaltung die Kosten für das erneute Streichen dieser Wand an die Mieter weitergeben und zwar an alle Mieter in der nächsten Nebenkostenabrechnung.
Ist dies zulässig?
Danke Euch... 👍
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(Anonym):Hallo zusammen.
Ich habe folgende Frage:
Unsere Verwaltung liess das Treppenhaus neu Streichen.
Nach kurzer Zeit sah die Wand im Treppenhaus zum Keller (wo auch die Fahrräder und Kinderwagen usw. stehen) wieder dreckig aus.
Nun will die Verwaltung die Kosten für das erneute Streichen dieser Wand an die Mieter weitergeben und zwar an alle Mieter in der nächsten Nebenkostenabrechnung.
Ist dies zulässig?
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Kommentare
Mi, 10/07/2019 - 13:59
Robert Schweng
Armin Moser Nei da dörfets nid !
Walter Büchi nein, kollektivhaftung ist nicht zulässig!
der vermieter kann nur vom verursacher schadenersatz verlangen und muss ihm den schaden auch nachweisen können.