Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Hallo zusammen.
Ich habe folgende Frage:
Unsere Verwaltung liess das Treppenhaus neu Streichen.
Nach kurzer Zeit sah die Wand im Treppenhaus zum Keller (wo auch die Fahrräder und Kinderwagen usw. stehen) wieder dreckig aus.
Nun will die Verwaltung die Kosten für das erneute Streichen dieser Wand an die Mieter weitergeben und zwar an alle Mieter in der nächsten Nebenkostenabrechnung.
Ist dies zulässig?
Danke Euch... 👍
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Hallo zusammen.
Ich habe folgende Frage:
Unsere Verwaltung liess das Treppenhaus neu Streichen.
Nach kurzer Zeit sah die Wand im Treppenhaus zum Keller (wo auch die Fahrräder und Kinderwagen usw. stehen) wieder dreckig aus.
Nun will die Verwaltung die Kosten für das erneute Streichen dieser Wand an die Mieter weitergeben und zwar an alle Mieter in der nächsten Nebenkostenabrechnung.
Ist dies zulässig?
Danke Euch... 👍
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 3
Archiv
- Januar 2018 (70)
- Februar 2018 (92)
- März 2018 (90)
- April 2018 (88)
- Mai 2018 (98)
- ‹ vorherige Seite
- 8 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mi, 10/07/2019 - 13:59
Robert Schweng
Armin Moser Nei da dörfets nid !
Walter Büchi nein, kollektivhaftung ist nicht zulässig!
der vermieter kann nur vom verursacher schadenersatz verlangen und muss ihm den schaden auch nachweisen können.