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(Anonym):Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage.
Wenn man an 2 verschiedenen Datum eine Betreibung an die gleiche Person
ausgelöst hat mit 2 verschiedenen Forderungsgründen, muss man dann bei
Gericht jede Betreibung separat einklagen, oder kann man diese zusammen tun
und in einem Verfahren klären?
Vielen Dank im Voraus?
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(Anonym):Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage.
Wenn man an 2 verschiedenen Datum eine Betreibung an die gleiche Person
ausgelöst hat mit 2 verschiedenen Forderungsgründen, muss man dann bei
Gericht jede Betreibung separat einklagen, oder kann man diese zusammen tun
und in einem Verfahren klären?
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Kommentare
Di, 14/08/2018 - 10:44
Robert Schweng
Markus Meyer der beklagte sei zu verpflichten betr. nrn. xxx im Betrag von xx sowie nr. yyy im Betrag von yy, jeweils zuzüglich aa% seit ss. ss. ssss zuzüglich betreibungskosten.... etc. etc. zu bezahlen.
kein Problem. einzig der kostenvorschuss ist höher.
8tung....alle Kosten einklagen. Was vergessen... = Pech gehabt!
Werner M. Rohr Fristgerecht Rechtsvorschlag bei beiden Rechnungen erhebenerheben.