(Anonym):Hallo zusammen.

Ich habe eine Frage.

Wenn man an 2 verschiedenen Datum eine Betreibung an die gleiche Person
ausgelöst hat mit 2 verschiedenen Forderungsgründen, muss man dann bei
Gericht jede Betreibung separat einklagen, oder kann man diese zusammen tun
und in einem Verfahren klären?

Vielen Dank im Voraus?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Markus Meyer der beklagte sei zu verpflichten betr. nrn. xxx im Betrag von xx sowie nr. yyy im Betrag von yy, jeweils zuzüglich aa% seit ss. ss. ssss zuzüglich betreibungskosten.... etc. etc. zu bezahlen.
kein Problem. einzig der kostenvorschuss ist höher.
8tung....alle Kosten einklagen. Was vergessen... = Pech gehabt!

Werner M. Rohr Fristgerecht Rechtsvorschlag bei beiden Rechnungen erhebenerheben.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv