(Anonym):Hallo zusammen. Ich bitte um eure Hilfe. Ich kann mir vorstellen mich selbstständig zu machen zu Hause als Tagesmutter. Dazu überlegte ich mir ,meinen Vermieter zu Fragen ob dies okay für ihn ist. 5 mal rief ich ihn an und nie bekam ich eine Antwort, oder er ging nicht an das Telefon und antwortete nicht auf meine Mails. Im Januar sagte ich seiner Sekretärin ganz klar, er solle doch ein Mail zurück schreiben. Er versuchte mich zu erreichen und als ich es sah, telefonierte ich zurück. Er sagte sehr schnell : ich versuchte schon ledstes Jahr sie anzurufen und ja ist ok. Aufwiedersehen. Reicht die mündliche Zusage, oder muss ich es schriftlich haben? Ich könnte ihm zutrauen, dass er später behauptet es wäre nie ok gewesen für ihn. Besten Dank für die Antworten.

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Kommentare

Bubu Sandra

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die funktion als tagesmutter hat keinen zusammenhang zum mitvertrag

soviel ich weiss

aber du kannst unverbindlich zb einem tagesmutterverein anrufen und nachfragen

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Timo Boehme

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Richtig. Solange Parkplätze und andere Vermieter nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, ist dem Vermieter das egal. Deshalb hat er wohl auch nur rasch geantwortet, weil ihn das gar nichts angeht.

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Sabine Wilhelms

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Nein ich würde es immer schriftlich noch holen

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Tami Biti Abazi

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Auch eine Tagesmutter muss angegeben werden solang es eine Mitwohnung ist.Ich würd es auch schrifftlich holen.

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Andrea Daniela Loosli

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Sie söll sich betreff weg dem bim tagesmuetterverein afrag.
U oft ischs o besser mit ihne zeme schaffe.
De ka si sicher si das au sgeld bekunt wenns mol problem bi de eltre gäb wegem zahle.

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Hatice Özcan

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U suscht verlangsch es halt schriftlich… e mündlichi zuesag isch sicher rechtens, aber wenn's denn "hart auf hart" chunt, chasch es nöt bewiese

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Blanca Arni

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eg persönlech würd e schriftlichi zuesag verlange. cha passiere was will hät me was ide hand

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