(Anonym):Hallo zusammen.
Darf das sozialamt EL leistungen die rückwirkend ausbezahlt werden, zurückfordern???
Danke...

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Kommentare

Mike Müller

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Ja. Es darf aber nur die Höhe rückgefordert werden, die man an Sozialhilfe erhalten hat, die man rückwirkend (IV + EL) erhält.

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Laura Viglino-Rychener

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Selb isch bei üüs ou so gsi. :-(

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Ciara Gomez

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Also, es ist meines Wissens so:
man ist z.B: vom 2015-2017 beim Soz und erhält ab 2016 rückwirkend IV u. EL.
Dann darf nur der Betrag zurückgefordert werden, den man ab 2016 erhalten hat.
Den "Überschuss" kann man dann behalten und das Soz darf einem nicht zwingen, dies mit der rückwirkenden Rente zurückzuzahlen. LG 😎😎😎

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Zhanete Dhe Muarem Aliu

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Ja sie dörfet au Rente.

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Andreas Georg

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Wahrscheinlich wurde die Sozialhilfe unter der Bedingung zugestanden, dass sie nur solange ausbezahlt wird, bis Ergänzungsleistungen eintreffen. Die EL sind jetzt rückwirkend ausbezahlt worden. In diesem Fall kann die Sozialhilfe diese Leistungen zurückfordern. Es besteht kein Anspruch mehr darauf.

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