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(Anonym):Hallo ihr Lieben.
Ich habe da eine Frage, ich bin momentan im Mutterschaftsurlaub, wie ist das wenn ich künden würde?
Können sie mir im Mutterschaftsurlaub dann den Lohn streichen?
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(Anonym):Hallo ihr Lieben.
Ich habe da eine Frage, ich bin momentan im Mutterschaftsurlaub, wie ist das wenn ich künden würde?
Können sie mir im Mutterschaftsurlaub dann den Lohn streichen?
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Kommentare
Mi, 26/12/2018 - 11:28
Robert Schweng
Sybille Rellstab Die Arbeitnehmerin kann während der Schwangerschaft oder den auf die Geburt folgenden 16 Wochen den Vertrag kündigen (BGE 118 II 58). Der gesetzlich vorgesehene Schutz gilt also nur für eine Entlassung durch den Arbeitgeber und nicht für eine Kündigung durch die Arbeitnehmerin selbst.
Sybille Rellstab Sie können jetzt kündigen ganz normal unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Gestrichen werden kann ihnen gar nichts.