Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Hallo ihr Lieben.
Ich habe da eine Frage, ich bin momentan im Mutterschaftsurlaub, wie ist das wenn ich künden würde?
Können sie mir im Mutterschaftsurlaub dann den Lohn streichen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Hallo ihr Lieben.
Ich habe da eine Frage, ich bin momentan im Mutterschaftsurlaub, wie ist das wenn ich künden würde?
Können sie mir im Mutterschaftsurlaub dann den Lohn streichen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mi, 26/12/2018 - 11:28
Robert Schweng
Sybille Rellstab Die Arbeitnehmerin kann während der Schwangerschaft oder den auf die Geburt folgenden 16 Wochen den Vertrag kündigen (BGE 118 II 58). Der gesetzlich vorgesehene Schutz gilt also nur für eine Entlassung durch den Arbeitgeber und nicht für eine Kündigung durch die Arbeitnehmerin selbst.
Sybille Rellstab Sie können jetzt kündigen ganz normal unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Gestrichen werden kann ihnen gar nichts.