Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Halli Hallo 😊 ich habe in der Suchfunktion nichts gefunden.
Darf das Betreibungsamt das IV-taggeld pfänden?
Dankee im vorraus 😊
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Halli Hallo 😊 ich habe in der Suchfunktion nichts gefunden.
Darf das Betreibungsamt das IV-taggeld pfänden?
Dankee im vorraus 😊
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- März 2017 (83)
- April 2017 (64)
- Mai 2017 (79)
- Juni 2017 (106)
- Juli 2017 (89)

Kommentare
Di, 19/03/2019 - 12:48
Robert Schweng
Karina Grossenbacher Ja, dürfen Sie.
Nur die IV-Rente ist unpfändbar, aber nicht das IV-Taggeld.
Daniel Morach Karina Grossenbacher nicht ganz korrekt
Es darf nur der betrag gepfändet werden der das Existenzminimum übersteigt