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(Anonym):Guten Tag
Von meinem Arbeitgeber SBB bekomme ich das GA "gratis". Auf dem Lohnausweiss wird mir das GA aber mit 2000.- Lohnnebenleistung deklariert. Für meinen Arbeitsweg brauche ich zu 50% das Auto (Schichtarbeit) , zu 50% den Zug. Dies habe ich au so in der Steuererklärung deklariert. Darf mir die Steuerverwaltung nun nur den Arbeitsweg mit dem Auto bewiligen, das GA aber streichen? Schlisslich "zahle" ich ja auch für das GA.
Vielen Dank für eure Antworten 😊
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(Anonym):Guten Tag
Von meinem Arbeitgeber SBB bekomme ich das GA "gratis". Auf dem Lohnausweiss wird mir das GA aber mit 2000.- Lohnnebenleistung deklariert. Für meinen Arbeitsweg brauche ich zu 50% das Auto (Schichtarbeit) , zu 50% den Zug. Dies habe ich au so in der Steuererklärung deklariert. Darf mir die Steuerverwaltung nun nur den Arbeitsweg mit dem Auto bewiligen, das GA aber streichen? Schlisslich "zahle" ich ja auch für das GA.
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Kommentare
Mo, 18/06/2018 - 11:43
Robert Schweng
Eveline Gutmann für das GA bezahlen. Oben steht doch dass sie es geschenkt bekommen. Also kann das nicht zum Abzug gebracht werden. Dehalb ist es logisch, dass die es streichen.
Walter Büchi wenn der arbeitgeber das ga bezahlt ist dies auf dem lohnausweis vermerkt.
in diesem fall kann die steuerpflichtige person keinen abzug für die kosten eines öffentlichen verkehrsmittels geltend machen.
Fabienne Kaufmann- Thoma Das GA musst du nicht nehmen. Aber wenn du es möchtest ist es ein Lohnbestandteil.
Kurt Egli http://www.taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/display/taxinfo/Fahrkosten+f%C3%...
Birgit Rechsteiner nein, bezahlen tust du nichts für das GA - nur die Steuern, weil der Arbeitgeber dir das GA geschenkt hat.
Deshalb darfst du dafür auch nichts als Einkommensminderung geltend machen.