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(Anonym):Guten Tag. Seit fast zwei Jahren lebe ich in einer Dauerbaustelle. Es werden andauernd ringsrum die Strassen aufgerissen, was neben dem Baulärm auch erhebliche Unannehmlichkeiten was das Auto betrifft mit sich bringt.
So wird derzeit dir gesamte Hauptstrasse vor meiner Garage aufgerissen, was noch bis Oktober 2018 dauern soll. Die Unhebenheiten sind mitlw. so stark, dass ich mit der Front und dem Unterboden meines Auto aufsetze.
Wer ist Verantwortlich für etwaige Folgeschäden? Mechanisch wie optisch? Danke und Grüsse!
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(Anonym):Guten Tag. Seit fast zwei Jahren lebe ich in einer Dauerbaustelle. Es werden andauernd ringsrum die Strassen aufgerissen, was neben dem Baulärm auch erhebliche Unannehmlichkeiten was das Auto betrifft mit sich bringt.
So wird derzeit dir gesamte Hauptstrasse vor meiner Garage aufgerissen, was noch bis Oktober 2018 dauern soll. Die Unhebenheiten sind mitlw. so stark, dass ich mit der Front und dem Unterboden meines Auto aufsetze.
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Kommentare
Mo, 19/03/2018 - 12:48
Birgit Rechsteiner
Ich befürchte da gibt es nur eine Lösung...
ganz lieb mit den Bauarbeitern reden, dass sie dir so gut wie möglich dabei helfen, bessere Auffahrrampen bauen etc.
Da es sich um eine Baustelle handelt, kannst du nicht die Gemeinde oder den Kanton (je nach Strasse) belangen.
Mo, 19/03/2018 - 12:49
Walter Büchi
eine allfällige mietzinsreduktion kann über die zuständige schlichtungsbehörde (kostenlos) durchgesetzt werden, sofern ein anspruch besteht. baulärm sowie eingeschränkte nutzung des parkplatzes kann durchaus eine reduktion begründen.
sehe allerdings kaum möglichkeiten schäden am unterboden geltend zu machen wenn die baustelle also solche ausgewiesen ist.