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(Anonym):Guten Tag.
Jemand arbeitet seit 9 Jahren in der gleichen Firma, wird 3 Monate 50% arbeitsunfähig geschrieben wegen Krankheit. Seit 6 Monaten ist diese Person zu 100% krank geschrieben.
Ab wann läuft nun der gesetzliche Kündigungsschutz? Ab 100% oder bereits ab 50%?
Vielen Dank für Antworten... 💙
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(Anonym):Guten Tag.
Jemand arbeitet seit 9 Jahren in der gleichen Firma, wird 3 Monate 50% arbeitsunfähig geschrieben wegen Krankheit. Seit 6 Monaten ist diese Person zu 100% krank geschrieben.
Ab wann läuft nun der gesetzliche Kündigungsschutz? Ab 100% oder bereits ab 50%?
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Kommentare
Sa, 07/07/2018 - 00:25
Robert Schweng
Walter Büchi bei privatrechtlichen verträgen beträgt die sperrfrist bei krankheit im ersten dienstjahr maximal 30 Tage, vom zweiten bis fünften 90 tage und ab dem sechsten dienstjahr maximal 180 tage. in diesem fall wären es 180 tage ab ersten tag der 50% krankheit.
öffentlich rechtliche verträge können davon abweichen.