Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Guten Tag.
Jemand arbeitet seit 9 Jahren in der gleichen Firma, wird 3 Monate 50% arbeitsunfähig geschrieben wegen Krankheit. Seit 6 Monaten ist diese Person zu 100% krank geschrieben.
Ab wann läuft nun der gesetzliche Kündigungsschutz? Ab 100% oder bereits ab 50%?
Vielen Dank für Antworten... 💙
Bewertung:
(1 Stimme)
(Anonym):Guten Tag.
Jemand arbeitet seit 9 Jahren in der gleichen Firma, wird 3 Monate 50% arbeitsunfähig geschrieben wegen Krankheit. Seit 6 Monaten ist diese Person zu 100% krank geschrieben.
Ab wann läuft nun der gesetzliche Kündigungsschutz? Ab 100% oder bereits ab 50%?
Vielen Dank für Antworten... 💙
Bewertung:
(1 Stimme)
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Sa, 07/07/2018 - 00:25
Robert Schweng
Walter Büchi bei privatrechtlichen verträgen beträgt die sperrfrist bei krankheit im ersten dienstjahr maximal 30 Tage, vom zweiten bis fünften 90 tage und ab dem sechsten dienstjahr maximal 180 tage. in diesem fall wären es 180 tage ab ersten tag der 50% krankheit.
öffentlich rechtliche verträge können davon abweichen.