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(Anonym):Guten Tag
Ich hätte anonym eine frage.
Ich bin pächter eines restaurants. Pacht läuft bis juni 17. jetz möchten die pächter uns künden. Gründe haben sie keine. Pacht wurde immer betahlt. Wie man hört sind wir bei dem einen nicht so sympatisch. Ich möchte nicht künden sogar um 1 jahr verlängern.
Wie geht dies dürfen sie mir grundlos künden.
Mit freundlichen Grüßen
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(Anonym):Guten Tag
Ich hätte anonym eine frage.
Ich bin pächter eines restaurants. Pacht läuft bis juni 17. jetz möchten die pächter uns künden. Gründe haben sie keine. Pacht wurde immer betahlt. Wie man hört sind wir bei dem einen nicht so sympatisch. Ich möchte nicht künden sogar um 1 jahr verlängern.
Wie geht dies dürfen sie mir grundlos künden.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:32
Susanne Neff
Wie sieht es vertraglich aus? Wie lange dauerte die pacht? Und steht im vertrag die option weiterer vertragsjahre?
Fr, 02/06/2017 - 13:32
Robert Schweng
Fragesteller: Vertrag läuft juni 17 aus. Letzter kündigungstermin wäre 31.12.16 kündigungsfrist 6 monate.
Uns wurde bei vertragsabschluss gesagt das wen wir nichts melden der vertrag um 1 jahr verlängert wird. Dies ist auch in unserem interesse.
Fr, 02/06/2017 - 13:32
Manuel Schranz
grundlose Kündigung ist zulässig. Kündigungsfrist eingehalten.
Fr, 02/06/2017 - 13:32
Dominique Treskavec
bei befristeter pacht (hier scheinbar der fall):
wobei zu hinterfragen wäre, wieso eine kündigung auf juni 2017 ausgesprochen wurde, obwohl die pacht sowieso ausläuft und scheinbar nicht verlängert wurde... (es sei denn, sie würde sich stillschweigend verlängern ohne ordentliche kündigung...)
http://www.unternehmenspacht.ch/beendigung-der-pacht
Fr, 02/06/2017 - 13:32
Dominique Treskavec
kündigungsschutz greift nur bei unbefristeter pacht:
http://www.unternehmenspacht.ch/kuendigungsschutz
Fr, 02/06/2017 - 13:32
Dominique Treskavec
http://www.pacht.ch/wp-content/uploads/Kurzinformation-Pacht.pdf