(Anonym):Guten Tag

Ich hätte anonym eine frage.

Ich bin pächter eines restaurants. Pacht läuft bis juni 17. jetz möchten die pächter uns künden. Gründe haben sie keine. Pacht wurde immer betahlt. Wie man hört sind wir bei dem einen nicht so sympatisch. Ich möchte nicht künden sogar um 1 jahr verlängern.
Wie geht dies dürfen sie mir grundlos künden.

Mit freundlichen Grüßen

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Kommentare

Susanne Neff

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Wie sieht es vertraglich aus? Wie lange dauerte die pacht? Und steht im vertrag die option weiterer vertragsjahre?

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Robert Schweng

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Fragesteller: Vertrag läuft juni 17 aus. Letzter kündigungstermin wäre 31.12.16 kündigungsfrist 6 monate.
Uns wurde bei vertragsabschluss gesagt das wen wir nichts melden der vertrag um 1 jahr verlängert wird. Dies ist auch in unserem interesse.

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Manuel Schranz

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grundlose Kündigung ist zulässig. Kündigungsfrist eingehalten.

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Dominique Treskavec

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bei befristeter pacht (hier scheinbar der fall):
wobei zu hinterfragen wäre, wieso eine kündigung auf juni 2017 ausgesprochen wurde, obwohl die pacht sowieso ausläuft und scheinbar nicht verlängert wurde... (es sei denn, sie würde sich stillschweigend verlängern ohne ordentliche kündigung...)

http://www.unternehmenspacht.ch/beendigung-der-pacht

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Dominique Treskavec

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kündigungsschutz greift nur bei unbefristeter pacht:

http://www.unternehmenspacht.ch/kuendigungsschutz

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Dominique Treskavec

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