Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Guten Abend mal eine frage , darf man einen Arbeitsvertrag per Mail kündigen ?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Guten Abend mal eine frage , darf man einen Arbeitsvertrag per Mail kündigen ?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- März 2017 (83)
- April 2017 (64)
- Mai 2017 (79)
- Juni 2017 (106)
- Juli 2017 (89)
- ‹ vorherige Seite
- 6 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Di, 30/10/2018 - 22:31
root
Eduardo Sanchez Ja. Warum nicht?
Du kann auch Chef persönlich sage du kündige auf nächste Termin.
Mirjam Locher-Heuberger Ich würde empfehlen, so vorzugehen, wie hier beschrieben:
https://www.ch.ch/de/kundigung-arbeitsvertrag/
Andreas Thanner Ja, das ist möglich.
Walter Büchi ja.
gemäss art. 320 abs. 1 des obligationenrechts (or) bedarf ein gewöhnlicher arbeitsvertrag keiner besonderen form. es genügt also, wenn sich die parteien mündlich auf einen bestimmten arbeitsvertragsinhalt einigen.
Birgit Rechsteiner es könnte allenfalls aber im Vertrag oder Personalreglement etwas darüber stehen - dann ist das einzuhalten - ansonsten geht es - ist Beweismässig wegen Eingang aber nicht ganz klar geregelt..