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(Anonym):Grüezi habe meine 2 Zimmer Wohnung mündlich vom 1.11.18 bis 15.3.19 vermietet.
Jetzt teilt die Mieterin per SMS mit das sie die Wohnung nicht nimmt ..!
Mündlich ist doch auch ein Vertrag ..!
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(Anonym):Grüezi habe meine 2 Zimmer Wohnung mündlich vom 1.11.18 bis 15.3.19 vermietet.
Jetzt teilt die Mieterin per SMS mit das sie die Wohnung nicht nimmt ..!
Mündlich ist doch auch ein Vertrag ..!
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Kommentare
Sa, 13/10/2018 - 17:30
Robert Schweng
Thomas Berger Normalerwiis sho, du muesches aber bewiese chönne! ??
Mirjam Désirée Das Kündigungs SMS ist doch ein Beweis..
Mirjam Locher-Heuberger Ich habe hier ein ungefähr ähnliches Beispiel gefunden. Wie schon erwähnt, besteht das Problem, dass Sie nichts beweisen können.
https://www.mieterverband.ch/mv/politik-positionen/news/2014/miettipp-sc...