Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Grüezi habe meine 2 Zimmer Wohnung mündlich vom 1.11.18 bis 15.3.19 vermietet.
Jetzt teilt die Mieterin per SMS mit das sie die Wohnung nicht nimmt ..!
Mündlich ist doch auch ein Vertrag ..!
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Grüezi habe meine 2 Zimmer Wohnung mündlich vom 1.11.18 bis 15.3.19 vermietet.
Jetzt teilt die Mieterin per SMS mit das sie die Wohnung nicht nimmt ..!
Mündlich ist doch auch ein Vertrag ..!
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Sa, 13/10/2018 - 17:30
Robert Schweng
Thomas Berger Normalerwiis sho, du muesches aber bewiese chönne! ??
Mirjam Désirée Das Kündigungs SMS ist doch ein Beweis..
Mirjam Locher-Heuberger Ich habe hier ein ungefähr ähnliches Beispiel gefunden. Wie schon erwähnt, besteht das Problem, dass Sie nichts beweisen können.
https://www.mieterverband.ch/mv/politik-positionen/news/2014/miettipp-sc...