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(Anonym):Frage zu Betreibungen (IV und EL Bezüger)
Eine Alleinerziehende mit 2 Kindern bezieht IV, EL, 2x Kinderzulagen und 2x
Kinderalimente (zusammen 700.-)
Die jährlichen Steuern fressen sie fast auf und sie will sie zukünftig
einfach nicht mehr bezahlen. Was kann vom Betreibungsamt an Einnahmen
genommen werden? Dürfen die auch an die Konten der Kinder? Haben Kinder
einen Freibetrag?
Ist es strafbar, die Steuern nicht mehr zu bezahlen?
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(Anonym):Frage zu Betreibungen (IV und EL Bezüger)
Eine Alleinerziehende mit 2 Kindern bezieht IV, EL, 2x Kinderzulagen und 2x
Kinderalimente (zusammen 700.-)
Die jährlichen Steuern fressen sie fast auf und sie will sie zukünftig
einfach nicht mehr bezahlen. Was kann vom Betreibungsamt an Einnahmen
genommen werden? Dürfen die auch an die Konten der Kinder? Haben Kinder
einen Freibetrag?
Ist es strafbar, die Steuern nicht mehr zu bezahlen?
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Kommentare
Do, 13/12/2018 - 18:57
Robert Schweng
Sandra Schnelli-Kehrli soviel ich weiss sind nur nichterwärbstätigekinderzulagen und sozialhilfe nicht pfändbar. ich würde es mir gut überlegen. steuern sind leider was wichtiges. mit dennen kann mal reden über ratenzahlungen. ich kann es nicht empfehlen diese nicht zu bezahlen und betreibungen und lohnpfändung ist nicht gerade was schönes
Erika Gerber Keine Chance.Dir wird es dann einfach von der IV abgezogen.Und das dann ziemlich schnell Sobal sie sich endschieden haben das sie das Geld defenitiv wollen.Nix betreibungs Amt.So geschehen bei Freundin in Basel.Da hasst du dann ein paar harte Monate.Lieber mit denen sprechen und in Raten Zahlen.
Andrea https://www.ch.ch/de/konsequenzen-schulden/
Andrea Ob das Vermögen der Kinder antastbar ist, weiss ich nicht.
Aber die genannten Einnahmen sind nicht pfändbar.
Interessant finde ich Kommentare wie "Steuern muss man zahlen", muss man wirklich? Was passiert denn, wenn mans nicht macht? Der Fall Basel finde ich komisch und rechtlich nicht haltbar
Melii Schaurhofer So zügs macht mi verruckt. Eifach nüme zahle? I ha auscho weg mim ex probleme gha well ich allei eh grossi wohnig zahlt ha damals und be de mitde stühre ne zu 100%nache cho. De macht mer en rateplan ab au wennmer blödgseit uf ewig hindedrii esch. I wörd am liebschte mini stühre aune zahle well eigentlech jo nedmol de 13. Allei dezue langet und glich zahli immer alles
Sabrina Vögeli Man kann einen Antrag auf Steuerbefreiung stellen. Allerdings kenne ich die Bedingungen zu wenig. Vielleicht mal in der Gruppe Austausch IV, EL & Sozialwesen Schweiz nachfragen, dort sind auch Sozialberater die helfen können.