Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Frage: Ist es erlaubt historische Bauwerke zu fotografieren und diese Bilder dann online zu verkaufen? 🙈
Danke Euch..
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Frage: Ist es erlaubt historische Bauwerke zu fotografieren und diese Bilder dann online zu verkaufen? 🙈
Danke Euch..
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 5
Archiv
- Juli 2015 (18)
- August 2015 (18)
- September 2015 (19)
- Oktober 2015 (18)
- November 2015 (27)

Kommentare
Do, 25/04/2019 - 12:21
Robert Schweng
Thomas Berger Ja, da ish erlaubt. In der Schwiiz gits d Panoramafreiheit.👌😎
In der Schweiz dürfen Werke, die sich bleibend auf allgemein zugänglichem Grund befinden, frei abgebildet werden. Die Abbildung darf laut Gesetzestext «angeboten, veräussert, gesendet oder sonst wie verbreitet werden» (Art. 27 Abs. 1 URG – Werke auf allgemein zugänglichem Grund). Allerdings besagt Abs. 2, dass die Abbildung «nicht dreidimensional» (als Modell) und «auch nicht zum gleichen Zweck wie das Original» verwendet werden darf.
https://www.fotointern.ch/archiv/2015/02/01/bildrechte-und-personenrecht...