(Anonym):Frage: Ist es erlaubt historische Bauwerke zu fotografieren und diese Bilder dann online zu verkaufen? 🙈
Danke Euch..

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Kommentare

Robert Schweng

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Thomas Berger Ja, da ish erlaubt. In der Schwiiz gits d Panoramafreiheit.👌😎
In der Schweiz dürfen Werke, die sich bleibend auf allgemein zugänglichem Grund befinden, frei abgebildet werden. Die Abbildung darf laut Gesetzestext «angeboten, veräussert, gesendet oder sonst wie verbreitet werden» (Art. 27 Abs. 1 URG – Werke auf allgemein zugänglichem Grund). Allerdings besagt Abs. 2, dass die Abbildung «nicht dreidimensional» (als Modell) und «auch nicht zum gleichen Zweck wie das Original» verwendet werden darf.
https://www.fotointern.ch/archiv/2015/02/01/bildrechte-und-personenrecht...

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