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(Anonym):Frage:
Ich arbeite in einer Krippe als Stv.
Jetzt möchte die Gruppenleitung ihren Hund ein Tag mit in die Krippe nehmen. Die Krippenleitung hat dies erlaubt, ist an dem Tag jedoch nicht anwendend. Wie sieht es aus, falls der Hund beißt? Wer übernimmt/ trägt die Verantwortung? Wer haftet in dem Sinn?
Was könnte auf mich als Stv. zu kommen ?
Vielen Dank für Tipps und Antworten
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(Anonym):Frage:
Ich arbeite in einer Krippe als Stv.
Jetzt möchte die Gruppenleitung ihren Hund ein Tag mit in die Krippe nehmen. Die Krippenleitung hat dies erlaubt, ist an dem Tag jedoch nicht anwendend. Wie sieht es aus, falls der Hund beißt? Wer übernimmt/ trägt die Verantwortung? Wer haftet in dem Sinn?
Was könnte auf mich als Stv. zu kommen ?
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Kommentare
Mo, 15/01/2018 - 19:01
Walter Büchi
kommt darauf an welche pflichten verletzt wurden:
"Verursacht der Hund während seines Aufenthalts einen
Schaden, indem er etwa eine Besucherin beisst oder
sich beim Spaziergang mit dem Dogsitter losreisst und
so einen Verkehrsunfall herbeiführt, muss die Pension
beziehungsweise der Betreuer und nicht der Eigentümer
hierfür geradestehen, wenn vertraglich nichts anderes
vereinbart wurde. Ist der Hund aber beispielsweise sehr
bissig, muss die Eigentümerin dies der verantwortlichen
Person mitteilen. Tut sie es nicht, haftet sie für dadurch
entstandene Schäden. "
https://www.tierimrecht.org/documents/1529/SchweizerHundeMagazin_2011-04...
Mo, 15/01/2018 - 20:13
Ciara Gomez
ich würde sagen zu allererst mal der Halter des Hundes, den Rest werden die Versicherungen untereinander klären. ???
Schau mal hier:
http://www.tierrecht.ch/haftung.html
Mo, 15/01/2018 - 23:42
Carmen Kainhofer
die hundebesitzerin. aber da ja das ok von der krippenleitung da war denki ich die geschäftshaftpflicht der krippe.