(Anonym):Darf ich trotz alternierender Obhut den Wohnkanton wechseln?

Falls ja, wie weit darf ich weg ziehen?
Ist dies auch ohne Zustimmung vom Ex Mann möglich?
Aktueller Wohnkanton ist AG und das gemeinsame Kind ist drei zusammen hängende Tage pro Woche beim Ex-Mann. Wir haben das gemeinsames Sorgerecht.

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Kommentare

Robert Schweng

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Karina Grossenbacher Solange die alternierende Obhut dadurch nicht erheblich erschwert wird, darfst Du den Kanton wechseln.
Ich würde das vorher mit dem Papi oder der KESB besprechen, falls er damit nicht einverstanden ist.

Mirjam Locher-Heuberger Wie soll das praktisch funktionieren? Bei alternierender Obhut sind nahe Wohnungen aus praktischen Gründen quasi unabdingbar.

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