Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Bitte Anonym anfragen danke
Hallo Zusammen hab eine kleine Frage die du mir sicher beantworten kannst
Erhält man/wo Auskunft ob jemand das CH Bürgerrecht erhalten hat? Und ob eine EX-Frau die es erhalten hat auch ihre Mutter und Bruder das Bürgerrecht geben kann? Das geht doch nicht... und nach knappen 4 Jahren heirat bekommt man den CH-Pass? Danke für die Infos... elg Barbara
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Bitte Anonym anfragen danke
Hallo Zusammen hab eine kleine Frage die du mir sicher beantworten kannst
Erhält man/wo Auskunft ob jemand das CH Bürgerrecht erhalten hat? Und ob eine EX-Frau die es erhalten hat auch ihre Mutter und Bruder das Bürgerrecht geben kann? Das geht doch nicht... und nach knappen 4 Jahren heirat bekommt man den CH-Pass? Danke für die Infos... elg Barbara
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- März 2017 (82)
- April 2017 (64)
- Mai 2017 (79)
- Juni 2017 (106)
- Juli 2017 (91)
- ‹ vorherige Seite
- 6 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Di, 20/11/2018 - 14:03
Robert Schweng
Thomas Berger Da wär mir neu, das me mit Hürot en Schwiizer Pass überchunnt. Und Uskunft wa d Ex macht eigentli au nöd...! ????????
Rene Loosli Thomas Berger doch noch 5 johr can ma da Schwizer pass beantragen und wenn da Partner a schwizer isch gitz a verlichterti ibürgerig !!
Barbara Rölli-Schön Rene Loosli aber erst nach 5Jahren oder?
Und Geschwister kann man nicht einfach miteinbeziehen oder...Mehr anzeigen
Thomas Berger Barbara Rölli-Schön Nei! Familiennachtzug gilt nume für Ehepartner und eigene Kind:
Wenn Sie aus einem Drittstaat stammen und eine schweizerische Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben, dürfen folgende Familienangehörige nachkommen:...Mehr anzeigen
Kurt Egli Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern, die seit einem Jahr in der Schweiz wohnen, können die erleichterte Einbürgerung nach einer dreijährigen Ehedauer beantragen, sofern sie insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben. Wer eng mit der Schweiz verbunden ist, kann die erleichterte Einbürgerung bei der zuständigen schweizerischen Vertretung selbst bei Wohnsitz im Ausland beantragen. Bedingung in diesen Fällen ist allerdings, dass die Ehe mit einer Schweizerin oder einem Schweizer seit mindestens sechs Jahren besteht.
Christine Jochim-Kündig Erleichterte Einbürgerung 2 Jahre in der Schweiz drei Jahre verheiratet oder 5 Jahre verheiratet wenn der Partner vorher nicht in der Schweiz Wohnhaft war