Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym)?arf ich das Nachbargrundstück fotografieren inkl. der dort stehenden Pferde und diese Bilder dann an Dritte weitergeben? Frage zu Recht am Bild.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym)?arf ich das Nachbargrundstück fotografieren inkl. der dort stehenden Pferde und diese Bilder dann an Dritte weitergeben? Frage zu Recht am Bild.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Oktober 2016 (195)
- November 2016 (172)
- Dezember 2016 (170)
- Januar 2017 (112)
- Februar 2017 (75)
- ‹ vorherige Seite
- 5 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Mo, 15/10/2018 - 20:47
Robert Schweng
Armin Moser Ja da dörf me.Da ishes Tier ung chei person !
Kurt Egli Tiere sind keine Sachen, aber soweit für Tiere keine besonderen Regelungen bestehen, gelten für sie die auf Sachen anwendbaren Vorschriften (Art. 641a ZGB). Persönlichkeitsrecht gemäss Art. 28 ZGB haben Tiere in dem Fall nicht und damit auch kein Recht am eigenen Bild.
Urheberrechte scheinen vorliegend auch nicht betroffen zu sein.