(Anonym)?arf ich das Nachbargrundstück fotografieren inkl. der dort stehenden Pferde und diese Bilder dann an Dritte weitergeben? Frage zu Recht am Bild.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Armin Moser Ja da dörf me.Da ishes Tier ung chei person !

Kurt Egli Tiere sind keine Sachen, aber soweit für Tiere keine besonderen Regelungen bestehen, gelten für sie die auf Sachen anwendbaren Vorschriften (Art. 641a ZGB). Persönlichkeitsrecht gemäss Art. 28 ZGB haben Tiere in dem Fall nicht und damit auch kein Recht am eigenen Bild.
Urheberrechte scheinen vorliegend auch nicht betroffen zu sein.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv