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(Anonym):Antrag auf Einbürgerung
Ich lebe schon mein ganzes Leben lang in der Schweiz, habe jedoch bisher keinen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Letztens war ich beim Gespräch in der Einwohnergemeinde, damit ich den Antrag dann stellen kann. Aktuell ist es so, dass ich auf Bewährung bin aufgrund Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Dies habe ich natürlich erwähnt, daraufhin hat man mir gesagt, dass ich den Antrag erst nach Beendigung dieser Bewährung stellen soll, da es sowieso abgewiesen wird. Ist das so?
Danke für die Antwort.
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(Anonym):Antrag auf Einbürgerung
Ich lebe schon mein ganzes Leben lang in der Schweiz, habe jedoch bisher keinen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Letztens war ich beim Gespräch in der Einwohnergemeinde, damit ich den Antrag dann stellen kann. Aktuell ist es so, dass ich auf Bewährung bin aufgrund Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Dies habe ich natürlich erwähnt, daraufhin hat man mir gesagt, dass ich den Antrag erst nach Beendigung dieser Bewährung stellen soll, da es sowieso abgewiesen wird. Ist das so?
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Kommentare
Mo, 28/01/2019 - 13:34
Robert Schweng
Armin Moser Wen die da sho säget warum wartet mä nöd eifach bis da vorbi ish ?
Denn bish nocher sicher !
Eveline Gutmann ja, das isch so
Eveline Gutmann https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/rechtsgrundlagen/weisungen/buerger..., Seite 39 lesen