(Anonym):Antrag auf Einbürgerung

Ich lebe schon mein ganzes Leben lang in der Schweiz, habe jedoch bisher keinen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Letztens war ich beim Gespräch in der Einwohnergemeinde, damit ich den Antrag dann stellen kann. Aktuell ist es so, dass ich auf Bewährung bin aufgrund Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Dies habe ich natürlich erwähnt, daraufhin hat man mir gesagt, dass ich den Antrag erst nach Beendigung dieser Bewährung stellen soll, da es sowieso abgewiesen wird. Ist das so?

Danke für die Antwort.

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Kommentare

Robert Schweng

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Armin Moser Wen die da sho säget warum wartet mä nöd eifach bis da vorbi ish ?
Denn bish nocher sicher !

Eveline Gutmann ja, das isch so

Eveline Gutmann https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/rechtsgrundlagen/weisungen/buerger..., Seite 39 lesen

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