Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Also folgendes... ich wurde diese Woche 18 und habe am dienstag einen Termin bei der jugendanwaltschaft wegen einer anzeige wegen geringfügigem diebstahls. Den diebstahl habe ich begangen als ich noch 17 war aber der termin ist erst wenn ich volljährig und somit erwachsen bin. Muss der staatsanwalt bei dem ich den termin hab meine mutter noch drüber informieren wenn ich nun volljährig bin?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Also folgendes... ich wurde diese Woche 18 und habe am dienstag einen Termin bei der jugendanwaltschaft wegen einer anzeige wegen geringfügigem diebstahls. Den diebstahl habe ich begangen als ich noch 17 war aber der termin ist erst wenn ich volljährig und somit erwachsen bin. Muss der staatsanwalt bei dem ich den termin hab meine mutter noch drüber informieren wenn ich nun volljährig bin?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- August 2017 (105)
- September 2017 (82)
- Oktober 2017 (85)
- November 2017 (107)
- Dezember 2017 (82)
- ‹ vorherige Seite
- 7 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Yamina Büsii Dos Santos
Ich glaub scho will du zum zytpunkt vom Delikt nonig 18 gsi bisch.