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(Anonym):Also folgendes... ich wurde diese Woche 18 und habe am dienstag einen Termin bei der jugendanwaltschaft wegen einer anzeige wegen geringfügigem diebstahls. Den diebstahl habe ich begangen als ich noch 17 war aber der termin ist erst wenn ich volljährig und somit erwachsen bin. Muss der staatsanwalt bei dem ich den termin hab meine mutter noch drüber informieren wenn ich nun volljährig bin?
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(Anonym):Also folgendes... ich wurde diese Woche 18 und habe am dienstag einen Termin bei der jugendanwaltschaft wegen einer anzeige wegen geringfügigem diebstahls. Den diebstahl habe ich begangen als ich noch 17 war aber der termin ist erst wenn ich volljährig und somit erwachsen bin. Muss der staatsanwalt bei dem ich den termin hab meine mutter noch drüber informieren wenn ich nun volljährig bin?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Yamina Büsii Dos Santos
Ich glaub scho will du zum zytpunkt vom Delikt nonig 18 gsi bisch.