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(Anonym): Kunde X kauft Waren bei Firma Y. Kunde bezahlt nicht. Inkasso erfolglos, Betreibung erfolglos Verlustschein erhalten. In den AGB der Firma wie auch auf dem Lieferschein und der Rechnung steht, das die Waren Eigentum der Firma Y sind bis die Waren vollständig bezahlt sind. Was kann Firma Y nun machen, um zu seinen Waren zu kommen wenn er schon nicht zum Geld kommt?
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(Anonym): Kunde X kauft Waren bei Firma Y. Kunde bezahlt nicht. Inkasso erfolglos, Betreibung erfolglos Verlustschein erhalten. In den AGB der Firma wie auch auf dem Lieferschein und der Rechnung steht, das die Waren Eigentum der Firma Y sind bis die Waren vollständig bezahlt sind. Was kann Firma Y nun machen, um zu seinen Waren zu kommen wenn er schon nicht zum Geld kommt?
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Kommentare
Mo, 09/04/2018 - 14:00
Robert Schweng
Stefan Büchler Solange er es nicht im Eigentumvorbehaltregister eingetrage hat, nichts.
Stefan Büchler Das Besitzrecht geht mit der Lieferung zum neuen Eigentümer. Nix Polizei, dievgat keine Handhabe
Rolf Stüssi Stefan Büchler hat vollkommen recht. Der Vermerk Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Verkaufsfirma ist oft verbreitet, rein rechtlich nützt das aber nichts, da Besitzübergabe mit Lieferung erfolgt ist. Es ist auch richtig beschrieben, dass ein Eigentumsvorbehalt eingetragen werden müsste, was man bei Waren mit kleinem oder mittleren Werten nicht macht.
Was die Möglichkeit besteht, dass man gegen Kunde X eine Anzeige wegen Betrug machen kann, wenn der Kunde vorgibt, zahlungsfähig zu sein und dann aber nicht bezahlt. Wir machen das, hängt aber je nach Kanton ab, in unserem Kanton wird das sehr streng geahndet und stellt einen Betrug da.