Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym)😉ie Sachlage:
Ich arbeite mit Sensieblen Informationen über Personen, was deren Sicherheit angeht.
Bei einer Lohnpfändung währe mein Job in der schwebe und würde zu 90% gekündigt werden.
(Da der Wert für Kriminelle einen hohen Wert hätte und ich, die Informationen verkaufen könnte, was ich ihm Leben nie machen würde).
Kann man in einem solchen Fall irgend auf einer Grundlage darauf bestehen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym)😉ie Sachlage:
Ich arbeite mit Sensieblen Informationen über Personen, was deren Sicherheit angeht.
Bei einer Lohnpfändung währe mein Job in der schwebe und würde zu 90% gekündigt werden.
(Da der Wert für Kriminelle einen hohen Wert hätte und ich, die Informationen verkaufen könnte, was ich ihm Leben nie machen würde).
Kann man in einem solchen Fall irgend auf einer Grundlage darauf bestehen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- März 2017 (83)
- April 2017 (64)
- Mai 2017 (79)
- Juni 2017 (106)
- Juli 2017 (89)
- ‹ vorherige Seite
- 6 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Do, 15/03/2018 - 10:15
Walter Büchi
es besteht die möglichkeit einer stillen pfändung.
der pfändungsbeamte eine "stille lohnpfändung"
bzw. einen pfändungsaufschub gemäss art. 123 schkg akzeptieren, bei der sie den betrag selbst überweisen und somit der arbeitgeber nichts erfährt.
http://www.schulden.ch/dynasite.cfm?dsmid=76107
Do, 15/03/2018 - 10:36
Samantha Sam Carter Covet
Siehe oben. Ansonsten kann ein offenes und vertrauliches Gespräch mit HR durchaus helfen, wen man die Situation erklären kann und damit auch Verständnis wecken kann. Alles Gute.
Do, 15/03/2018 - 11:21
Samantha Sam Carter Covet
Falls du noch Hilfe brauchst, mein Mann ist Pfändung-Beamter und ist auch Berater in Sachfragen. Du kannst Dich gerne mit mir in Verbindung setzen per PN und dann kann er dir sehr detailliert Auskunft geben und helfen. Wir offerieren dir das gratis.
Fr, 16/03/2018 - 07:09
Birgit Rechsteiner
Ich verstehe nicht genau, worauf du bestehen willst - keine Lohnpfändung oder was?
Stille Pfändung ist möglich, aber wenn es auch nur einmal eine Zahlungsverzögerung gibt, ist diese Möglichkeit ausgeschöpft...
Am Besten gar nicht zur Pfändung kommen lassen, sondern vorher (wenn denn überhaupt vorhanden) mit Gläubigern das Gespräch suchen und Schulden freiwillig abzahlen.