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Seit dem 1. Januar 2019 stellt das schweizerische Recht den zu Unrecht Betriebenen ein neues Instrument zur Bereinigung des Betreibungsregisters zur Verfügung: Sie können vom Betreibungsamt verlangen, dass über die ungerechtfertigte Betreibung keine Auskunft mehr gegeben wird. Das Verfahren kostet sie eine Pauschalgebühr von CHF 40.
Das genauere Vorgehen sowie weitere Infomationen finden Sie unter folgendem Link:
https://schuldeninfo.ch/news-reader/loeschungsgesuch.html
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Seit dem 1. Januar 2019 stellt das schweizerische Recht den zu Unrecht Betriebenen ein neues Instrument zur Bereinigung des Betreibungsregisters zur Verfügung: Sie können vom Betreibungsamt verlangen, dass über die ungerechtfertigte Betreibung keine Auskunft mehr gegeben wird. Das Verfahren kostet sie eine Pauschalgebühr von CHF 40.
Das genauere Vorgehen sowie weitere Infomationen finden Sie unter folgendem Link:
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