××× SCHWANGERSCHAFTSRECHTSFRAGE xxx

1.
Wieviel schwangerschaftsurlaub hab ich VOR der Geburt?

2.
Wieviel Schwangerschaftsurlaub hab ich NACH der Geburt?

3.
Werden die Tage die ich VOR der Geburt an Schwangerschaftsurlaub nehme, von dem Schwangerschaftsurlaub NACH der Geburt abgezogen?!

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 18

Kommentare

Gorana Schukrun Simunic

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

doch, wes im gav drin steit dass darfsch, de chasches o bezieh. bi mir hets das im gav gheissä. hät max. 2 wuchä dörfä vorbezieh. u ig ha zb nid nur 14, sondern 16 wuchä muetterschaftsurloub gha. du chasches nid so versugemeinere...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ramona Rossano

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja wennen gav ume isch. Das hät aber nöd jede

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Geht es nach OR? Evtl greift ein Spezialgesetz oder ein GAV oder ihr habt dazu ein Personalreglement

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrick Fischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) grundsätzlich alles falsch!
Frage von Carolin Metzler ist für die Beantwortung sehr wichtig! Annhmen kann man jedoch sicherlich googlen....

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrick Fischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hast Du den selben Arbeitgeber?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrick Fischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja, ist möglich, hängt jedoch vom jeweiligen Reglement, Branch, GAV etc. ab.
Somit kann man diese Frage nicht so beantworten....
Sorry, wollte Dich nicht angreifen!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Isabel Brawand

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

OR?
GAV?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Tatjana Simoes Mejia

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Laie)
Früher wa's so dass wenn man vorher krankgeschrieben wurde, dies vom Mutterschaftsurlaub abgezogen wurde. Das darf man heute nicht mehr.
Heute hast du im normalfall mind. 14 Wochen ab Geburt Mutterschaftsurlaub und vorher hast du kein anrecht auf urlaub, ausser du hast schon Urlaub genommen oder du wirst eben Krankeschrieben.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Gorana Schukrun Simunic

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

ich hätte laut gav von meinem ex-arbeitgeber zwei der 16 wochen mutterschaftsurlaub vorbeziehen dürfen und die restlichen 14 dann nach niederkunft.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Priska Meyer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Laie ich kenne das so war bei meinen ersten beiden kids so man hat 16 wochen mutterschaftsurlaub normal 2 wochen vor geburt und 14 wochen nach geburt. Bei meinem sohn habe ich bis 2 tage vor geburt gearbeitet und hatte daher 16 wochen nach geburt

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Isabel Brawand

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ihr dürft es löschen.
Danke für eure Hilfe.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Obligationenrecht/ Gesamtarbeitsvertrag

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Isa Meyer-Landrut (Admin) wir lassen die Rechtsfragen gerne stehen, wenn es Dir Recht ist. Denn es gibt noch andere die dieselben oder ähnliche Fragen haben. Ich schliesse aber die Kommentartfunkion für diesen Beitrag

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Isabel Brawand

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ein Danke hab ich unter jede Antwort geschrieben.

Aber danke für die konstruktive Kritik!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Chamiram Hermez Pergelius

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Isa Meyer-Landrut Bitte ??

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Isabel Brawand

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

In Ordnung Robert Schweng. Merci

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ramona Rossano

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Vor de geburt häsch kes recht druf, userd din arzt schriebt dich chrank. Han bis paar stund vor geburt gschaffed...
Nach de geburt muesch mind 8 wuche neh, max 14. Chunnt hald uf de betrieb druf a

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Gorana Schukrun Simunic

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

doch, wes im gav drin steit dass darfsch, de chasches o bezieh. bi mir hets das im gav gheissä. hät max. 2 wuchä dörfä vorbezieh. u ig ha zb nid nur 14, sondern 16 wuchä muetterschaftsurloub gha. du chasches nid so versugemeinere...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ramona Rossano

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja wennen gav ume isch. Das hät aber nöd jede

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Gorana Schukrun Simunic

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

i weiss. mir wüssä eh nid was dfragestellerin het...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrick Fischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) grundsätzlich alles falsch!
Frage von Carolin Metzler ist für die Beantwortung sehr wichtig! Annhmen kann man jedoch sicherlich googlen....

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Gorana Schukrun Simunic

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

wieso alles falsch? bei mir war es so wie ich es geschrieben habe. in meinem gav war das so drinn.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrick Fischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hast Du den selben Arbeitgeber?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrick Fischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja, ist möglich, hängt jedoch vom jeweiligen Reglement, Branch, GAV etc. ab.
Somit kann man diese Frage nicht so beantworten....
Sorry, wollte Dich nicht angreifen!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Gorana Schukrun Simunic

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

kein problem ☺️ das ist so, wir wissen nicht was sie für einen vertrag hat.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Dann bitte mit mehr angaben zu deinem arbeitsvertrag. Zum beispiel unter Beantwortung meiner Rückfragen - sonst ist eine fundierte Auskunft nicht möglich.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden