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Mi, 18/01/2017 - 04:00

Guten morgen allerseits,
ich wurde heute Nacht im Kanton St.Gallen einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Nach einem kurzen Gespräch mit dem Herrn Polizisten wurde ich aufgefordert Ihnen auf den Polizeiposten St.Gallen nachzufahren um mein Auto auf dem Lift genauer zu betrachten. Als sie alle Plaketen genaustens kontrolliert hatten wolten sie eine Lärmmessung durchführen. Dieser stimmte ich zu. Da es schon 1:30 Uhr war wolten sie das ich in die andere geschlossene Halle reinfahre weil es die Anwohner störren könnte, die um das Haupt Polizeigebäude wohnen. Sie nahmen das Messinstrument auf 3 beinen und stellten es meines Augenmasses nach 75cm hinter meiner Abgasanlage auf, in einer geraden Linie zum Endrohr hin. Sie sagten mir, sie haben eine Toleranzgrenze von 10dB weil sie in einer geschlossenen Halle messen. Ich musste 4.275 Touren geben und halten. Dann erfolgte die Lärmmessung, ich liegte in der Tolerangrenze bis ich vom Gas wegging und dann gabs die sogenannte rückverpuffung des Benzins und da überschritt ich die Toleranzgrenze um 2dB. Der Polizist hat mir dann gesagt ich müsse das Auto hier lassen und die Kontrollschilder werden quasi eingezogen und ich müsse das Auto mit einem Anhänger abholen und einen neuen Endschalldämpfer montieren und vorführen gehen.

Meine frage: Ist diese Lärmmessung überhaupt erlaubt, müssen die keine Winkel einbehalten Abstände und so weiter..?
Darf ich eine zweite Lärmmessung verlangen?

Ich verstehe das alles nicht und ich hoffe jemand von euch kann mir helfen.

Danke im vorraus

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Mo, 16/01/2017 - 15:56

(Anonym):Bei meinem 9 jährigen Sohn hat der Nachname geändert und zwar vom Vater Nachname zu meinem. Da bei der Italienischen Botschaft ein fehler unterlofen ist vor Jahren hat mann dazumal den Name des Vater eingetragen aber er hat das Kind auf der Italienischen Botschaft nie anerkannt aber in der Schweiz schon. Wo dann dadurch mein Sohn seinen Name bekommen hat. Jetzt musste ich den Pass von meinem Sohn ernäuern und der fehler von dazumal ist ans Tageslicht gekommen. Fakt ist das mein Son au dem Italienischen Pass mit mein Name lautet und im Schweizer Register mit dem vom Vater. Laut meiner Kentniss sobald der Name auf dem Pass ändert müsste man es auf dem Schwizer Register automatisch auch ändern. Habe bei der Gemeinde Schriftlich anfrage gestellt um es im Schweizer Register zu löschen und meinem Sohn den Name zu geben wo er ja auch im Pass hat. Wurde abgelehnt! Ich müsste eine Namensänderung beantragen was mich zusätzlich 400-500 Fr. Kostet und ich eh schon am Existenzminimum lebe und eine Wartezeit von bis 10 Monate ob das dan gehnemigt wird oder nicht. Ich müsse schriftlich erklären wiso das ich den Name von meinem Sohn abändern möchte (aber seh denn sinn nicht da er im Pass eh schon mein Name hat) und mein Sohn (9 Jährig) muss auch ein Brief schreiben ob er das auch möchte und wiso.
Sorry aber der ganze Zirkus das die da abziehen geht bei mir einfach nich auf. Muss ich wirklich das so machen oder gibt es Rechtlich gesehn andere optionen? Mir kommts so vor als wolle sich die Gemeinde/Kanton LU bereichern obwohl ich und mein Sohn gar nichts dafür können das der Fehler geschehen ist.
Kann mir jemand weiter helfen?
Besten dank im Voraus

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