Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Liebe Alle,
Ich habe einen „Keine Werbung“ -Kleber am Briefkasten.
Was für Werung ohne Adresse/sowie Gratiszeitungen ohne Adresse muss ich akzeptieren?
Gibt es ein Gesetz welches das regelt oder ist der Kleber eine Bitte welche nicht eingehalten werden muss?
Viele Dank für die Antwort schon vorab.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Liebe Alle,
Ich habe einen „Keine Werbung“ -Kleber am Briefkasten.
Was für Werung ohne Adresse/sowie Gratiszeitungen ohne Adresse muss ich akzeptieren?
Gibt es ein Gesetz welches das regelt oder ist der Kleber eine Bitte welche nicht eingehalten werden muss?
Viele Dank für die Antwort schon vorab.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 26
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Di, 19/11/2019 - 17:16
Robert Schweng
Franziska von Barzheim Wenn ein Antiwerbekleber drauf hast,dürfen sie Dir unadressierte Werbung nicht einwerfen.
Werbung,die aber Deine Adresse drauf hat,geht unter Postsendung.
Die müssen sie Dir einwerfen.
Flurina Luna Strässle hatte letztens ein Gespräch mit der Pöstlerin, es darf NUR adressierte Werbung eingeworfen werden, alles andere kann reklamiert werden, hab mal alles gesammelt, zusammengebunden und der Post gebracht, die haben das "Paket" angenommen und weitergeleitet und seither ist es um einiges besser...