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(Anonym):Guten Morgen.
Ich plane einen Garagenverkauf mit persönlichen Kleidern/Schuhen die nicht mehr gebraucht werden.
Nun meinte eine Nachbarin, ob ich eine Bewilligung bei der Gemeinde geholt hätte da das ja ein öffentlicher Verkauf sei 🤔
Wie sieht es da rechtlich aus... Darf man das tatsächlich nicht machen ohne Bewilligung oder was muss man ferner beachten?
Vielen Dank im voraus für Tipps und Anregungen.
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(Anonym):Guten Morgen.
Ich plane einen Garagenverkauf mit persönlichen Kleidern/Schuhen die nicht mehr gebraucht werden.
Nun meinte eine Nachbarin, ob ich eine Bewilligung bei der Gemeinde geholt hätte da das ja ein öffentlicher Verkauf sei 🤔
Wie sieht es da rechtlich aus... Darf man das tatsächlich nicht machen ohne Bewilligung oder was muss man ferner beachten?
Vielen Dank im voraus für Tipps und Anregungen.
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Kommentare
Sa, 26/10/2019 - 19:17
Robert Schweng
Wolfgang Bloeck Ist das denn wirklich ein "öffentlicher" Verkauf? Wo wäre dann die Abgrenzung zu einem "Wohnungsflohmarkt" der zur Auflösung des Haushalts veranstaltet wird?
Kurt Egli Auf öffentlichem Boden braucht man i.d.R. eine Bewilligung dazu.
"Will man seinen Plunder auf einem Privat-Flohmarkt losschlagen, gilt es erst mal einige Fragen zu klären. Wo soll der Markt stattfinden, auf privatem, fremdem oder öffentlichem Grund? Entscheidet man sich für einen Standort auf öffentlichem Grund, braucht es in aller Regel eine Bewilligung der Gewerbe- oder Marktpolizei. Wohnt man zur Miete, muss der Vermieter sein Einverständnis geben. Nicht einmal auf eigenem Grund kann man tun und lassen, was man will. Auch wer vor dem eigenen Haus etwas verkauft, muss sich mindestens an die Ladenöffnungszeiten halten. Die Gemeinden haben wie immer in der föderalistischen Schweiz eigene Bestimmungen. Ein Anruf bei der Kanzlei oder Verwaltung der eigenen Wohngemeinde ist sehr zu empfehlen."
Quelle: Beobachter