(Anonym):Kann man jemanden Anzeigen wegen falsch Aussage bzw. wegen falscher/gelogener schriftlicher Stellungnahme vor Gericht?
Es liegen mind. zwei Beweise vor, die bezeugen das gelogen wurde.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 6

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Walter Büchi ja natürlich kann man das!
in frage kämen u.a. tatbestände wie:
-> ir­re­füh­rung der rechts­pfle­ge (art. 304 ziff. 1 stgb).
-> fal­sches zeug­nis, fal­sches gut­ach­ten, fal­sche über­set­zung (art. 307 stgb)
->fal­sche an­schul­di­gung (art. 303 ziff. 1 abs. 1 stgb)

Sandra Schnelli-Kehrli anzeigen kann man jeden

Sandra Schnelli-Kehrli ob es aber sinn macht ist eine andere sache

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv