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Hoi Zäme, wie sieht es aus ... wie lange kann ein Auslandschweizer mit Wohnsitz im Ausland in der Schweiz Ferien machen um Verwandte zu besuchen? Wem muss er was melden? Vielen Dank
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Hoi Zäme, wie sieht es aus ... wie lange kann ein Auslandschweizer mit Wohnsitz im Ausland in der Schweiz Ferien machen um Verwandte zu besuchen? Wem muss er was melden? Vielen Dank
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Kommentare
Di, 11/06/2019 - 13:28
Robert Schweng
Nicole Bättig 3 Monate ! Habe es jetzt nicht gerade schriftlich zur Hand aber wir haben jenste Freunde/Kollegen die Auslandschweizer sind und jeweils bis zu 3 mt in die Schweiz kommen .
Arlind Kuqi 3 monate darfst du
Martin Kaiser Bis zu drei Monaten, danach sollte man sich anmelden.
Für mich stellt sich die Frage, wer das kontrolliert?
Nicole Bättig Martin Kaiser die Nachbarn 😂😂
Monia Polizzi Eigentlich müsste sich jeder der als Feriengast hier ist,sich anmelden auf der Gemeinde und Kurtaxe zahlen.nur weiss und machen das nur wenige.
Mir sind auch nur die 3Mt bekannt.
Martin Kaiser Diese Antwort stimmt so nicht.
Das gilt z.B. im Kanton Basel-Landschaft:
"Die Gasttaxe wird von den im Kanton Basel-Landschaft gelegenen Betrieben,welche gegen Entgelt Personen beherbergen (Beherbergungsbetriebe), eingezogen und an die vom Regierungsrat mit der Verwaltung der Taxe betraute Stelle abgeliefert. Als Beherbergungsbetriebe gelten Hotels, Pensionen und Angebote der Parahotellerie wie Bed and Breakfast, Schlafen auf dem Bauernhof, Campingplätze,Gruppenunterkünfte und Ferienwohnungen."
Gäste die bei Verwandten übernachten, müssen keine Gasttaxe entrichten.