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Hallo
Darf der Arbeitgeber neue Pflichten einführen die nicht im Arbeitsvertrag stehen?
Und darf er dann auch noch Massnahmen ergreifen (Arbeitszeit abziehen) bei nicht einhalten. ?
Mfg
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Hallo
Darf der Arbeitgeber neue Pflichten einführen die nicht im Arbeitsvertrag stehen?
Und darf er dann auch noch Massnahmen ergreifen (Arbeitszeit abziehen) bei nicht einhalten. ?
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Kommentare
Mo, 03/06/2019 - 21:19
Robert Schweng
Andreas Thanner Was für neue Pflichten sind dies namentlich?
Nein, strafen darf er das nicht.
Patrick Oscar Keller Tages Arbeitsrapport morgens (Vor)Arbeitsbeginn abgeben. Zu spät eingereichte werden mit 30 min abzug bestraft.
Robert Schweng Ich würde den Tagesrapport ehrlich gesagt erst bei Arbeitsende abgeben, dann steht nämlich wesentlich mehr drauf!
Und wenn sie den Rapport bei Arbeitsbeginn zu spät einreichen, dann haben sie den Arbeitsbeginn wohl verschlafen? 🤔