Grüezi mitenand!

Kündigung Einsatzvertrag seitens Temporärbüro:

Ich habe kurz vor antritt meiner Militärdienstpflicht (WK, 4 Wochen lang ab 24.4.2019) noch ein neuer Einsatzvertrag für eine Arbeit unterzeichnet (Beginn 23.4.2019).
Nun bin ich letzten Freitag aus den Dienst und musste aber schon Samstag krankheitshalber ins Spital. Beim Temporärbüro habe ich bereits Freitag als ich mich nicht wohl fühlte für diese Woche abgemeldet. Bis heute 10.45 keine Rückmeldung, ich war heute morgen nochmals in Behandlung und habe ein Arztzeugnis erhalten.

Nun sende ich via Whatsapp (Kontakt so gewünscht vm Temporärbüro) das Zeugnis. Da kommt die Meldung, ich sei vom Kunden letzten Monat gekündigt worden, er dachte es sei schon klar....

Ist das so erlaubt? Kein Kündigungsschreiben, kein telefon, keine kurze SMS nichts dass mich vorab schon informiert hätte, dass ich dort nicht mehr arbeite. Kündigungsfrist wäre 2 Tage, während Militärdienst geht das soweit ich weiss nicht, da ein Kündigungsschutz vorliegt oder nicht?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 4

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Silvie Silvie Nein nicht erlaubt. 2 Tag Kündigungsfrist ab 3 Monate eine Woche. Temporärbüro hätte schriftlich dir kündigen sollen.

Andreas Thanner Ob der Kunde dem Temporärbüro gekündigt hat ist NICHT massgebend. Sie erhalten vom Temporärbüro füe die Kündigungsfrist einfach weiter Lohn. Ob das Temporärbüro dies dem Kunden verrechnen kann muss Sie nicht interessieren.

Andreas Thanner Ob der Kunde dem Temporärbüro gekündigt hat ist NICHT massgebend. Sie erhalten vom Temporärbüro füe die Kündigungsfrist einfach weiter Lohn. Ob das Temporärbüro dies dem Kunden verrechnen kann muss Sie nicht interessieren.

Saverio Stolfa Aber ich wusste von der Kündigung nichts. Der Einsatzvertrag ist unbefristet

Igbo M'baku Es fragt sich auch, ob ein befristetes Arbeitsverhältnis überhaupt gekündigt werden kann. Zudem löst der WK sowieso eine Sperrfrist aus, während der nicht gekündigt werden darf.

Saverio Stolfa ist unbefristet

Igbo M'baku Saverio Stolfa Im WK darf dann aber nicht gekündigt werden (Sperrfrist).

Saverio Stolfa Igbo M'baku genau, das dachte ich nun auch. Ob das gleich auch bei Temporäre Einsatzverträge gilt bin ich mir aber nicht sicher

Igbo M'baku Saverio Stolfa Doch. Da gibt es keine Ausnahme.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv