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Scheidung im Ausland!
Meine Bekannte ist in der Trennung. Sie haben vor 20 Jahren in der Türkei geheiratet und wollen sich jetzt auch diesen Sommer in der Türkei Scheiden lassen.
Frage: wie sieht es rechtlich aus mit der Pensionskasse? Sie wird ja dann die Scheidung hier in der Schweiz durch den Notar beglaubigen lassen. Hat sie irgendwelche Nachteile, wenn sie die Scheidung im Ausland vornimmt oder ist das nicht relevant? Ihr ist es Wichtig, dass die Pensionskasse 50:50 aufgeteilt wird.
Hat da jemand Erfahrung damit oder kennt sich rechtlich damit aus?
Besten Dank schonmal für eure Antworten!
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Scheidung im Ausland!
Meine Bekannte ist in der Trennung. Sie haben vor 20 Jahren in der Türkei geheiratet und wollen sich jetzt auch diesen Sommer in der Türkei Scheiden lassen.
Frage: wie sieht es rechtlich aus mit der Pensionskasse? Sie wird ja dann die Scheidung hier in der Schweiz durch den Notar beglaubigen lassen. Hat sie irgendwelche Nachteile, wenn sie die Scheidung im Ausland vornimmt oder ist das nicht relevant? Ihr ist es Wichtig, dass die Pensionskasse 50:50 aufgeteilt wird.
Hat da jemand Erfahrung damit oder kennt sich rechtlich damit aus?
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Kommentare
Mi, 22/05/2019 - 11:28
Robert Schweng
Igbo M'baku Das ausländische Scheidungsurteil muss in der Schweiz dann ergänzt werden durch das Gericht (Art. 63 Abs. 1bis IPRG).
Aysen Yildirim Igbo M'baku okey danke, was muss sie dafür tun?
Igbo M'baku Aysen Yildirim Nach der Scheidung Klage beim in der Schweiz örtlich und sachlich zuständigen Gericht einreichen. Einfacher ist es natürlich, wenn man die Möglichkeit hat, sich direkt in der Schweiz scheiden zu lassen. Auf die Scheidungsnebenfolgen wirkt es sich ja kaum aus, ob man sich in der CH oder der Türkei scheiden lässt, da ja bekanntlich die Türkei das alte ZGB der Schweiz abgeschrieben hat.
Aysen Yildirim Igbo M'baku es geht ihr darum, dass es in der Türkei einiges günstiger sein wird, als in der CH.
Wenn sie jedoch so oder so, hier nochmals vor Gericht muss, dann rate ich ihr, dies gleich hier abzuschliessen.
Ich danke dir für die rasche Antwort 👍🏻
Igbo M'baku Aysen Yildirim Das ist natürlich ein Grund für eine Scheidung im Ausland, korrekt. In der Schweiz gibt es indessen auch die Möglichkeit der unentgeltlichen Prozessführung, sodass die Kosten, solange man kein Geld hat, nicht bezahlt werden müssen. Zudem weiss ich nicht, ob die Gerichte in der Türkei überhaupt eine Scheidung durchführen werden, wenn beide Parteien Wohnsitz in der Schweiz haben. Ich kenne leider die türkischen Prozessgesetze nicht 😊.