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Kommentare

Robert Schweng

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Walter Büchi ja. es kann ein gesuch auf wiedererwägung gestellt werden.
http://www.rwi.uzh.ch/elt-lst-kley/vwvr/verfahren/de/html/chapter_6_62.html

Mirjam Locher-Heuberger Der Ablehnungsgrund wäre noch relevant...

Mirjam Locher-Heuberger Die SUVA lehnt, wie manche andere Unfallversicherer, Unfälle auch heute noch oft mit der Begründung ab, der Unfallbegriff sei nicht gegeben, da der ungewöhnliche äussere Faktor fehle. Es hat sich hier jedoch per 1.1.17 eine Gesetzesänderung ergeben, nach welcher gewisse Körperschädigungen (zb Brüche, Sehnenrisse u.ä; es existiert hierzu eine Liste) auf jeden Fall als Unfall gelten, es sei denn, der Unfallversicherer könne beweisen, dass die Schädigung zu mehr als 50% von einem gesundheitlichen Vorschaden bestehe.
Daher wäre nun noch interessant zu wissen, welcher Art die Körperschädigung ist und wie die Begründung der SUVA lautet.

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