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(Anonym):Guten Abend
Gerne würde ich erfahren, was es für Möglichkeiten gibt, wenn der Kindsvater plötzlich sein Besuchsrecht aufgrund Problemen mit dem Ex Partner nicht mehr wahrnimmt. Das Kind wartet am Besuchstag immer und der Elternteil kommt einfach nicht und das Kind muss sich wieder umstellen und erfahren, dass es nun doch nicht gehen kann. Besuchsrecht in Gerichtsurteil bereits festgehalten. Beistandschaft wird vom anderen Elternteil bereits ignoriert. Keine Kooperation mehr möglich. Keine Antwort auf Mails und Briefe. Grundlos. Natürlich will ich den anderen Elternteil nicht zwingen, da ich weis, dass es sich negativ aufs Kind auswirkt wenn es irgendwo hin muss wo es nicht willkommen ist, aber gibt es Möglichkeiten des besuchsberechtigten Elternteil zu ermahnen sich an das Gerichtsurteil zu halten und wer ist dafür zuständig?
Danke.
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(Anonym):Guten Abend
Gerne würde ich erfahren, was es für Möglichkeiten gibt, wenn der Kindsvater plötzlich sein Besuchsrecht aufgrund Problemen mit dem Ex Partner nicht mehr wahrnimmt. Das Kind wartet am Besuchstag immer und der Elternteil kommt einfach nicht und das Kind muss sich wieder umstellen und erfahren, dass es nun doch nicht gehen kann. Besuchsrecht in Gerichtsurteil bereits festgehalten. Beistandschaft wird vom anderen Elternteil bereits ignoriert. Keine Kooperation mehr möglich. Keine Antwort auf Mails und Briefe. Grundlos. Natürlich will ich den anderen Elternteil nicht zwingen, da ich weis, dass es sich negativ aufs Kind auswirkt wenn es irgendwo hin muss wo es nicht willkommen ist, aber gibt es Möglichkeiten des besuchsberechtigten Elternteil zu ermahnen sich an das Gerichtsurteil zu halten und wer ist dafür zuständig?
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Kommentare
Do, 11/04/2019 - 10:54
Robert Schweng
Cornelia Mäder Wir haben das selbe erlebt. Soweit ich weiss, gibt es da keine gesetzliche Grundlage. Von Seiten der Behörden und Ämtern wurde mir immer wieder gesagt, dass der Kindsvater nicht gezwungen werden kann. Ich hätte ihn gerne in neutraler Umgebung an den runden Tisch zu einer persönlichen Stellungsnahme gebeten. Auch hier sei nichts zu machen, sofern er nicht will. Ich wünsche der Fragestellerin viel Kraft und Halt in ihrem Umfeld. Bei mir haben diese Jahre sehr tiefe gesundheitliche Spuren hinterlassen, da ich mitansehen musste, wie die Kinder unter dieser Situation massiv seelisch gelitten haben.
Robert Schweng Also das er die Kinder nimmt, dazu kann man ihn sicher nicht zwingen.
Allerdings meine ich müsste er dann seit dem neuen Kinderunterunterhaltsrecht das Januar 2017 in Kraft getreten ist, mehr Unterhalt(Stichwort Betreuungsunterhalt) bezahlen.
Immerhin haben sie ja Mehrkosten, weil sie die Kinder entgegen der Absprachen an diesen WE auch noch betreuen müssen.
Ich würde das mal mit dem Beistand bzw. der KESB besprechen. Viel Glück!