Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Ich Frag für eine freundin ihr exmann/noch ehemann ist am dienstag früh verstorben.
da sie noch verheiratet waren muss sie jetzt die ganzen angelegenheiten erledigen.
jetzt gehts um seine wohnung. der vermieter verlangt die kündigung von ihr. auf September. oder das sie einen nachmieter stellen muss. sonst müsse sie bis September miete bezahlen. sie steht jedoch nicht im Mietvertrag also ihr noch ehemann ist allein mieter dieser wohnung und lebt ja nicht mehr. wie ist das rechtlich? kann der vermieter wirklich von ihr verlangen das sie noch bis september miete bezahlt oder einen nachmieter sucht? oder kann sie per ende April den schlüssel abgeben?
die miete für April wurde noch vom exmann vor seinem Tod bezahlt. und in welchem zustand muss sie die wohnung abgeben. gereinigt odee muss sie sie noch renovieren streichen etc.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ich Frag für eine freundin ihr exmann/noch ehemann ist am dienstag früh verstorben.
da sie noch verheiratet waren muss sie jetzt die ganzen angelegenheiten erledigen.
jetzt gehts um seine wohnung. der vermieter verlangt die kündigung von ihr. auf September. oder das sie einen nachmieter stellen muss. sonst müsse sie bis September miete bezahlen. sie steht jedoch nicht im Mietvertrag also ihr noch ehemann ist allein mieter dieser wohnung und lebt ja nicht mehr. wie ist das rechtlich? kann der vermieter wirklich von ihr verlangen das sie noch bis september miete bezahlt oder einen nachmieter sucht? oder kann sie per ende April den schlüssel abgeben?
die miete für April wurde noch vom exmann vor seinem Tod bezahlt. und in welchem zustand muss sie die wohnung abgeben. gereinigt odee muss sie sie noch renovieren streichen etc.
Ansichten: 13
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 05/04/2019 - 12:32
Robert Schweng
Ida Blattmann-Büeler wenn sie das Erbe angenommen hat, ist das so. Falls kein Vermögen vorhanden ist, soll sie das Erbe ausschlagen, dann ist es nicht mehr ihr Problem.
Sandra Schnelli-Kehrli 4xmiete müsste sie mindestens erben plus die beerdigungskosten und alles was anfällt dass es sich für sie lohnen würde
Sybille Rellstab Im moment weder die wohnung kündigen noch miete zahlen, gar nichts. Warten bis klar ist ob das erbe angetreten wird.
René von Allmen https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/welche-kuendigungsfris...
Patrick L. Surber oder hier:
"Laut Artikel 266i des Obligationenrechts haben Erben ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Das bedeutet in der Praxis, dass sie im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten auf den nächsten gesetzlichen Kündigungstermin den Mietvertrag kündigen können. Die Kündigungstermine sind je nach Kanton und Region unterschiedlich– wer sich nicht sicher ist, kann bei der kantonalen Schlichtungsbehörde sowie bei einem Mieter- oder Vermieterverband nachfragen."
https://ratgeber.immowelt.ch/a/mieter-stirbt-das-passiert-mit-dem-mietve...
Vicky Wiedmer In dem Fall würde ich auf die Kulanz des Vermieters setzten. Ich würde ihm einen Brief schreiben dass noch ungewiss ist ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird (auch im Falle der Kinder) und desswegen abgewartet werden muss. Ich nehme an es steht demfall ausser Diskussion dass die Witwe selbst die Wohnung übernehmen möchte und darum ist es nur vernünftig dass bereits ein Inserat für die Weitervermietung rausgegeben wird.