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Hallo zusammen
Hätte da mal ne frage. Bei meiner scheidung 2016 wusste ich dass meine ex von einem anderen schwanger war. Sie hat es aber vor dem richter ab gestritten. Er sagte solle es so sein werden sich das erziehungsgeld durch zwei teilen.. Ich zahle bis heute 1050 Fr. Plus ka 980 fr. Es geht mir nur darum ob es im gesetz irgendwo steht. Kann mir da jewand helfen. Danke im voraus
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Hallo zusammen
Hätte da mal ne frage. Bei meiner scheidung 2016 wusste ich dass meine ex von einem anderen schwanger war. Sie hat es aber vor dem richter ab gestritten. Er sagte solle es so sein werden sich das erziehungsgeld durch zwei teilen.. Ich zahle bis heute 1050 Fr. Plus ka 980 fr. Es geht mir nur darum ob es im gesetz irgendwo steht. Kann mir da jewand helfen. Danke im voraus
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Kommentare
Mi, 20/03/2019 - 20:35
Robert Schweng
Cornelia Rüedi Hast du eine Vaterschaftanerkennung unterschrieben? Ich würde einen Vaterschaftstest verlangen und das einklagen!
Ursula Heimberg Stegmann Bis 12 Monate nach der Scheidung bist Du der Vater . Im Zweifel beantrage einen Vaterschaftstest . So kannst Du es zurückfordern .
Renate Steiger Unbedingt Vaterschaftstest machen .
Nikola Mandic Vaterschaftstest anfordern, dann ist es klar.. der vaterschaftstest ist aber kein leichtes vor gericht einzufordern also am besten mit einem anwalt reden..
ob es dann aber wirklich die hälfte sein wird bezweifle ich.. aber weniger wird es bestimmt..
Judith Schenker Es gibt hir leider nur einen Weg.
1.) Da du Verheiratet warst bist du rechtlich unterhaltspflichtig für jedes Kind das werend dieser Zeit gezeugt wird.
Nun musst du einen Vaterschaftstest einllagen ! Wichtig legal.
Sie muss einwilligen da es vorher schon in Frage gestellt wurde und es sonst ein zugestänis wäre. Wen dan die Vaterschaft durch den Test erwiesen wirt . Kanst du ablehnung des weiteren Unterhaltes und da du was gut ist sie vor Gericht fragen lassen hast ob das dein Kind ist hat sie sich da an einem Meineid und Betrug schuldig gemacht und du kannst so deinen bis jetzt bezahlten unterhalt rückklagen mit samt den kosten vor gericht wegen des Meineids ! Da hast du die besten Zeugen Richter und Rechtsanwälte ? Zuletzt das Protokol des Gerichts ! Du brauchst keine Angst zu haben! Wichtig für dich ! Immer Freundlich egal was kommt ihr kein grund geben dich einzuklagen und so das verfahren einzustellen den das wirt passieren viel glück. Judith Schenker