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Es war mal das Thema steuerrelevanz beim Leasing. Hier zur information: das war heute morgen in der Post, zins- und kapitalbescheinigung mit schuldbetrag und sollzins.
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Es war mal das Thema steuerrelevanz beim Leasing. Hier zur information: das war heute morgen in der Post, zins- und kapitalbescheinigung mit schuldbetrag und sollzins.

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Kommentare
Sa, 12/01/2019 - 12:21
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Da steht es ja, dass das nicht berechtigt um in den Steuern abzuziehen.
Und ist auch nicht genau definiert, ob es ein Leasing oder eine Finanzierung ist...
Claudia Wild Birgit Rechsteiner Leasing, steht ja. Der Auszug ist schon richtig. Als Firma z.B. als Aufwand verbuchbar. Für Privatpersonen nicht ;(
Birgit Rechsteiner Leasing ist kein definierter Name.
Man kann einen Leasing-Mietvertrag haben oder eine Leasing-Finanzierung. Das ist nicht dasselbe......Mehr anzeigen
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Mirjam Locher-Heuberger An die FS: Es steht ja ganz klar, dass zur Abzugsberechtigung die geltende Steuergesetzgebung zu berücksichtigen ist.
Andreas Thanner Klar besteht ein Leasing aus der effektiven Geldschuld und dem Verdienst der Bank (Zins). Nach wie vor ist der Zins eines Leasings nicht von den Steuern abziehbar, da der Leasingzins eine Dienstleistung darstellt und ein Kreditzins ein von der Steuer abziehbarer Schuldzins darstellt.
Sogar die Mehrwertsteuer macht diesen Unterschied!