(Anonym):Frage, ich ziehe mit meinem Partner zusammen und hab noch Schulden auf dem BA wie kann ich ihn schützen damit er nicht für meine Schulden aufkommen muss wenn wir zusammen wohnen?

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner schnell zurück zahlen.
Zusammenziehen ist der Anfang des Konkubinats - so wird das mit dem "er muss zahlen" Möglich... (nicht jetzt und heute - aber wie das Leben so spielt)...
So schnell wie möglich alles bezahlen und das Leben ist eh schöner... 😊

Nikki Dwr Am besten wäre wenn du die Schulden nicht auf einmal zurück zahlen kannst ein Abzahlungsvertrag oder eben aufeinmal.
Aber normal wenn die Schulden VOR der Partnerschaft entstanden sind kann er nicht belangt werden, so war es bei mir (mein Ex hat mir mietschulden hinterlassen die aber für mich erlassen worden sind und man konnte mein Partner nicht Belangen wegen das)
Oder vielleicht frägst du deinen Partner ob er dir irgendwie helfen kann.

Patrizia Hug ein Partner haftet nie für die schulden des anderen! ausser bei solidarhaftung!

Birgit Rechsteiner es gibt noch andere Möglichkeiten... es ist wirklich möglich, dass der Partner die Schulden des anderen zahlen muss... war bei mir so - und es war korrekt...

Mirjam Locher-Heuberger Das verstehe ich nicht... Auf welcher Rechtsgrundlage sollten Sie dafür haftbar gemacht werden können?
http://www.tagblattzuerich.ch/aktuell/ratgeber/ratgeber-detail/article/h...

Birgit Rechsteiner Aber der Artikel behandelt keine Rechtsgrundlagen..., gell... Und das mit den Lebenshaltungskosten ist nach meiner Meinung absolut logisch...
Es ist wichtig, dass Schulden so schnell wie irgend möglich zurück geführt werden!

Mirjam Locher-Heuberger Birgit Rechsteiner das steht ausser Frage.

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