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Hallo
Ich hab eine Frage
Mein Ehemann ist verpflichtet 2.550chf Alimenten und Betreuung unterhält an ex Freundin gemäss gerichtsurteil zu zahlen.
Nun seit den Urteil hat sich einiges verändert seine ex hat geheiratet und nach nur 5 Monaten ehe ihren partner( seit 5 Jahre zusammen lebenden unter einen Dach )
weg geworfen.sind somit getrennt.
Was auch sicher dem Kind meines Mannes Schadet weil zu erst wurde er aus ihr Leben weg gerissen und jetzt auch noch der Ersatz Vater.
Wo und wie beantragen wir alimenten neu berechnung und zu lasten von wem fallen die kosten?
Sie braucht für sich und Kind nicht mehr 4,5 Zimmer Wohnung
Ihr Partner hatte 3 Kindern und waren bei denen jedes 2 Wochenende damals haben die so viele Räumlichkeiten gebraucht weil er hat sein Besuchrechts wahrgenommen.
Ist mein Mann weiter hinn verpflichtet die Wohnung in alimenten berechnung zur 20% fürs kind zu finanzieren wenn es gar nicht nötig ist und ihre Mutter könnte eigendlich in günstigere Wohnung jetzt umziehen.
Wo können wir Hilfe suchen um zu beweisen das die Mutter nicht fähig sei das Kind alleine großzuziehen ?
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Hallo
Ich hab eine Frage
Mein Ehemann ist verpflichtet 2.550chf Alimenten und Betreuung unterhält an ex Freundin gemäss gerichtsurteil zu zahlen.
Nun seit den Urteil hat sich einiges verändert seine ex hat geheiratet und nach nur 5 Monaten ehe ihren partner( seit 5 Jahre zusammen lebenden unter einen Dach )
weg geworfen.sind somit getrennt.
Was auch sicher dem Kind meines Mannes Schadet weil zu erst wurde er aus ihr Leben weg gerissen und jetzt auch noch der Ersatz Vater.
Wo und wie beantragen wir alimenten neu berechnung und zu lasten von wem fallen die kosten?
Sie braucht für sich und Kind nicht mehr 4,5 Zimmer Wohnung
Ihr Partner hatte 3 Kindern und waren bei denen jedes 2 Wochenende damals haben die so viele Räumlichkeiten gebraucht weil er hat sein Besuchrechts wahrgenommen.
Ist mein Mann weiter hinn verpflichtet die Wohnung in alimenten berechnung zur 20% fürs kind zu finanzieren wenn es gar nicht nötig ist und ihre Mutter könnte eigendlich in günstigere Wohnung jetzt umziehen.
Wo können wir Hilfe suchen um zu beweisen das die Mutter nicht fähig sei das Kind alleine großzuziehen ?
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Kommentare
So, 02/12/2018 - 14:15
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Schaltet man dazu nicbt am Besten das KESB ein?
Claudia Bänziger Kesb hat uns schon mal nicht geholfen
Tiziana Vogel Riatsch Die finanzen können auf dem Amt neu beantragt werden. Und alleine grossziehen muss sie ja nicht, für das gibt es ja den kindsvater!
Janet Hausin Ich würde einen Anwalt konsultieren. Soweit ich weiss, gibt's in jeder Gemeinde die Möglichkeit der unentgeltlichen Rechtsberatung.
Martin Kaiser Was heisst Alimenten und Betreuung genau?
Robert Schweng Claudia Bänziger wenn dann bräuchten sie m.M. eine neutrale Person die beweisen kann, dass die Mutter das Kind nicht erziehen kann.
Ich kann mir nicht vorstellen dass diese Anschauung in der Konstellation "Ex-Partner und neue Freundin" wirklich objektiv ist.